Alles neu macht der Februar! Seit dem 9. Februar setzen wir die neue EU-Richtlinie (2011/62/EU) zur Arzneimittelsicherheit um. Ziel des neu eingeführten Data-Matrixcodes sowie des Erstöffnungsschutzes ist es, Arzneimittelfälschungen künftig leichter erkennen zu können.
Für Sie als Tierarzt ändert sich: fast nichts – denn wir kümmern uns für Sie um die Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen. So können Sie sich ganz auf Ihre Patienten konzentrieren! Als Großhändler übernehmen wir die Pflege der securPharm-Datenbank, in der künftig jedes einzelne verschreibungspflichtige Arzneimittel von der Herstellung bis zur Abgabe an den Verbraucher oder den Arzt geführt wird. Lesen Sie jetzt in unserem Beitrag, wie die securPharm-Datenbank genau funktioniert, welche Aufgaben reboVet künftig übernimmt und welche zwei Aspekte Sie als Tierarzt wegen der neuen Richtlinie berücksichtigen müssen.