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Die Neuerung wurde zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben gemäß Art. 23 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 576/2013 festgelegt - vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie den obersten Landesbehörden der Bundesländer. Sie haben noch keine Registriernummer bei der HI-Tier-Datenbank? Dann stellen Sie jetzt bei Ihrer kommunalen Veterinärbehörde einen entsprechenden Antrag. Tierärzte, die in mehreren Landkreisen tätig sind, können sich an die Veterinärbehörde an ihrem Hauptsitz wenden.